Direktkredite

Ein Direktkredit bei uns ist eine Form von lokaler und sozialer Geldanlage, mit der Sie ein selbstverwaltetes und auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Wohnprojekt mit günstigem und barrierearmen Wohnraum fördern können. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Geld eine solidarische und ökologisch sinnvolle Investition ist. Wir bieten Ihnen also die Möglichkeit, einen Teil Ihres Gelds sinnstiftend und fair anlegen zu können.

Setzt Euch mit uns in Verbindung und wir können gerne persönlich sprechen, wenn Sie Interesse daran haben, uns mit einem Direktkredit zu unterstützen.  

Das Finanzierungsmodell: Direktkredite + Bankkredit + KfW-Förderung

Für den Kauf des Grundstücks und den Umbau des Hauses ist eine Finanzierung mittels eines Bankkredits und vieler, kleiner Direktkredite vorgesehen. Ein KfW55-Standard ist für die energieeffiziente Sanierung angestrebt und wird entsprechend gefördert. Der Bankkredit und die Direktkredite werden über die Jahre mit den Mieteinnahmen getilgt. Langfristig gesehen werden wir nach Abbezahlung der Kredite neue Projekte im Rahmen des Mietshäuser Syndikats mitfinanzieren, die sich ebenfalls für faire Mieten einsetzen.


Direktkredite: der wichtigste Finanzierungsbaustein

Direktkredite sind Kredite, die von Privatpersonen direkt an uns verliehen werden.

Mit einem Direktkredit können Sie aktiv das Projekt „SieMensch“ unterstützen und sich dadurch für eine neue Gestaltung des solidarischen gemeinsamen Wohnens einsetzen. Um einen Bankkredit aufnehmen zu können, brauchen wir Direktkredite als eine Form von Eigenkapital, also eine Art Sicherheit für die Bank. Die Zinsen und die Tilgung eines Bankkredits verursachen jedoch höhere Mieten – je größer der Anteil an zinsgünstigen Direktkrediten ist, desto eher erreichen wir das Ziel, günstigen Wohnraum anbieten zu können.


Was heißt das konkret?

Zwischen den Kreditgebenden und der „SieMensch SoWoBo GmbH“ wird – ohne Umweg über eine Bank – ein Kreditvertrag abgeschlossen. Es entstehen für Kreditgebende keine Gebühren oder ähnliches. Bei den Krediten handelt es sich um sogenannte Nachrangdarlehen, die eine qualifizierte Rangrücktrittsklausel enthalten. Im Rahmen des Vertrags können folgende Punkte individuell festgelegt werden:


1. die Höhe des Kredits

Die Kredithöhe liegt üblicherweise bei 1.000 bis 10.000 Euro. Angestrebt ist, spätestens mittelfristig keine Direktkredite von über 10.000 Euro im Projekt zu haben. So steht das Projekt immer auf vielen Füßen. Gleichzeitig bedeuten zu viele zu kleine Kredite einen großen Verwaltungsaufwand.

2. die Höhe des Zinses

Der Zinssatz liegt zwischen 0,0% und 1,5%. Je niedriger der gewählte Zinssatz, desto niedriger ist am Ende der Mietpreis für die Bewohner*innen. Mit einem unverzinsten Kredit unterstützen Sie die Idee eines solidarischen und nachhaltigen Wohnens und Miteinanders.

3. die Laufzeit des Vertrags

Der Kredit kann unbefristet oder befristet mit einem festgelegten Enddatum gewährt werden. Die Kündigungsfrist kann gemeinsam festgelegt werden. Kreditverträge mit einer langen Laufzeit und langen Kündigungsfristen ermöglichen uns eine größere Planungssicherheit und halten gleichzeitig den Verwaltungsaufwand gering. Durch die hohe Streuung mit vielen kleinen Krediten, ist das Projekt in der Lage, auf Kündigungswünsche der Gläubiger schnell zu reagieren.


Info, Risiken und Sicherheiten

Bankübliche Sicherheiten können wir nicht garantieren. Nachrangdarlehen haben eine qualifizierte Rangrücktrittsklausel. Diese besagt, dass eine Rückzahlung des Kredits oder eine Auszahlung der Zinsen nicht möglich ist, wenn dadurch das Projekt bzw. die GmbH zahlungsunfähig würde und andere Verbindlichkeiten nicht bedienen könnte.

Weiterhin werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht nachrangigen Gläubiger*innen bedient und dann erst die Darlehensgeber*innen. Das heißt, dass es im schlimmsten Fall zu einem vollständigen Verlust des angelegten Geldes kommen kann.

Die Annahme von Nachrangdarlehen unterliegt dem Vermögensanlagegesetz (VermAnlG). Die in Gründung befindliche SieMensch SoWoBo GmbH ist demnach Emittentin von verschiedenen Vermögensanlagen, die sich nur durch ihren Zinssatz unterscheiden. Zu demselben Zinssatz schließen wir entweder nur maximal 20 Verträge oder nur Verträge bis zu einer Gesamtsumme von 100.000 Euro in 12 Monaten ab. Somit machen wir von der Ausnahmeregelung nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a & § 2 Abs. 1 Nr. 3b VermAnlG Gebrauch und sind von der Prospektpflicht für Vermögensanlagen befreit.


Maximale Transparenz

Jeweils am Anfang eines neuen Jahres erhalten Sie als Direktkredit-Gebende Ihren Kontoauszug. Mit unserem Newsletter informieren wir Sie regelmäßig über den Baufortschritt und die Entwicklung unseres Projekts. Außerdem können Sie bei Fragen jederzeit gerne auf uns zukommen.